Markt Wiesenttal - Fragen zur Grundsteuer 2025 nur schriftlich
Wichtige Informationen für die Grundsteuer ab 2025:
Ab dem 09.12.2024 werden die Grundsteuerbescheide auf Grundlage der am 23.10.2024 beschlossenen Hebesätze ab 2025 versendet.
Da die Bearbeitung derzeit noch andauert, können nicht alle Bescheide auf einmal verschickt werden. Es kann deshalb sein, dass Eigentümer, für die mehrere Aktenzeichen geführt werden, nicht alle Bescheide gleichzeitig erhalten. Auch bei Bescheiden, gegen die Sie bereits Widerspruch eingelegt haben, kann die Bearbeitung seitens des Finanzamtes noch andauern.
Für die Festsetzung der an den Markt Wiesenttal zu zahlenden Grundsteuer, ist die Berechnungsgrundlage der Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes Forchheim.
Durch die Änderung der Berechnungsgrundlage, kommt es unvermeidlich für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz zu einer Mehr- oder Minderbelastung. Solche individuellen Belastungsverschiebungen sind unvermeidbar und folgerichtig. Letztlich werden hiermit die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Wertverzerrungen, die zu dem bisherigen verfassungs-widrigen Zustand geführt haben, beseitigt.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.
Wichtiger HINWEIS:
An- und Rückfragen bezüglich der neuen Grundsteuerbescheide können aus rechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen ausschließlich schriftlich per Email an oder per Post gestellt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen.
Fragen zu den grundlegenden Messbeträgen bitten wir direkt an das zuständige Finanzamt zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung
des Marktes Wiesenttal
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