Markt Wiesenttal - Aufforderung zur Abgabe der Kurbeiträge
Aufforderung zur Abgabe der Kurbeitragsnachweise und Zahlung der Kurbeiträge
Alle Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet des Marktes Wiesenttal aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, werden gebeten Ihrer Verpflichtung zur Abgabe des Kurbeitrages nachzugehen.
Inhaber von Ferienwohnungen, Hotels oder anderen Beherbergungsstätten sind angehalten die Kurbeitragsnachweise und Zahlungen Ihrer Gäste umgehend an den Markt Wiesenttal zu leisten. Gemäß der geltenden Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages entsteht die Kurbeitragsschuld für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages.
Aufgrund der derzeit nur sehr lückenhaften Abgabe der Nachweise sowie den daraus resultierenden zu leistenden Zahlungen, bitten wir alle Betreiber von Beherbergungsstätten hiermit Ihre Abgaben der letzten Jahre und Monate zu überprüfen und ggf. schnellstmöglich nachzuholen. Falls auch nach Aufforderung zur Abgabe der Nachweise keine entsprechenden Unterlagen beim Markt Wiesenttal eingereicht werden, müssen wir die Anzahl der Übernachtungen schätzen und den geschätzten Kurbeitrag in Rechnung stellen.
Die Zahlungen der Kurbeiträge kommen in Form von Werbung für die Region und Instandhaltung der öffentlichen Einrichtungen und Wege jedem Besucher und jeder Beherbergungsstätte zu Gute.
Nähere Informationen zum Kurbeitrag können Sie der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages auf der gemeindlichen Homepage: www.wiesenttal.de entnehmen.
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