Markt Wiesenttal - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Bekanntmachung der Haushaltssatzung


Die Haushaltssatzung des Marktes Wiesenttal wurde durch das Landratsamt Forchheim mit 
Schreiben vom 18.12.2025, Az: 21-9410, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus des Marktes Wiesenttal öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
 

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:
 

Haushaltssatzung
des Marktes Wiesenttal
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2025


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wiesenttal folgende Haushaltssatzung:


§ 1


Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; 
er schließt 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.200.850 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.390.700 Euro
ab.


§ 2


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 



§ 3


Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.350.000 Euro 
festgesetzt. 


§ 4


Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 470 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 215 v. H.


2. Gewerbesteuer 380 v. H.


§ 5


Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 4.800.000 Euro
festgesetzt.


§ 6


Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7


Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Wiesenttal, den 19.12.2025 

 

Markt Wiesenttal
gez. Marco Trautner
1. Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenttal
Fr, 19. Dezember 2025

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