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Kinderreisepass ist ab 1.1.2024 abgeschafft

Ab 01. Januar 2024: Abschaffung des Kinderreisepasses

 

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023).

 

Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

 

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seine teilweise fehlende Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat.

 

Kinder-Reisedokumente ab 01.01.2024:

 

Personalausweis (Gültigkeit 6 Jahre, Kosten 22,80 €)

 

Reisepass (Gültigkeit 6 Jahre, Kosten 37,50 €)

 

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder erhalten Sie z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

 

Beachten Sie bitte, dass Sie sich zukünftig zeitig um die Reisedokumente Ihrer Kinder kümmern. Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses umfasst einen Zeitraum von ca. 3 bis 6 Wochen.

 

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Gültigkeit des Ausweisdokumentes vor Ablauf erlöschen kann, insofern das Kind mit dem Passbild im Ausweis nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen das Passamt gerne zur Verfügung.

 

Passamt Wiesenttal

Muggendorf - Forchheimer Straße 8

91346 Wiesenttal

Tel. 09196/9299-12

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 08. Januar 2024

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