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Grundsteuerberechnung ab 1.1.2025 - allgemeine Information

Allgemeine Informationen für die Grundsteuerberechnung ab 01.01.2025:

 

Sie haben Ihre neuen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag sowie den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge vom Finanzamt erhalten und Sie wissen nicht, was Sie tun sollen bzw. Sie fragen sich wie sich die neue Grundsteuer ab 2025 berechnet?

 

  1. Sie sollten, die von Ihnen selbst in der Grundsteuererklärung Stand 01.01.2022 an das Finanzamt übermittelten Flächen und Daten mit den Werten aus dem Äquivalenzbetrag prüfen. Wenn es keine Differenzen gibt, brauchen und können Sie bislang nichts weiter unternehmen. Falls es jedoch Abweichungen zu Ihren Daten gibt oder haben sich zwischenzeitlich seit Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung beim Finanzamt Änderungen ergeben, besteht die Möglichkeit schriftlich Widerspruch bei der angegebenen Stelle im Finanzamt einzulegen.

  2. Bitte sehen Sie dringend davon ab Ihren zukünftigen bzw. „neuen“ Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt mit dem derzeit noch gültigen bzw. „alten“ Hebesatz des Marktes Wiesenttal in Verbindung zu bringen. 

     

Im Laufe des Jahres 2024 werden die ab 01.01.2025 gültigen Hebesätze des Marktes Wiesenttal im Marktgemeinderat Wiesenttal behandelt und durch einen entsprechenden Beschluss des Gremiums neu festgelegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit keine Auskünfte über die ab 2025 gültigen Hebesätze oder deren Entwicklung treffen können. Sobald die ab 01.01.2025 gültigen Hebesätze durch den Marktgemeinderat Wiesenttal festgelegt wurden, werden die neuen Hebesätze im gemeindlichen Mitteilungsblatt sowie auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 10. Mai 2024

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