Was kann gefördert werden?
Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können Kleinprojekte mit bis zu 50% bezuschusst werden (max. 10.000 Euro), deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen und den Zielen der Öko-Modellregionen entsprechen. Beispiele von bisher geförderten Projekten: Eierautomat, Getreidequetsche, Bäckerei-Ofen, Saftpresse, Entspelzer, Marketing (Flyer, Website), Saatgutmischer, Hofladen, Beerenanlage, u.v.m. Weitere Beispiele können Sie aus der Übersicht der geförderten Projekte entnehmen.
Fördervoraussetzungen sind:
Kleinprojekte zwischen 1.000 Euro und 20.000 Euro netto Gesamtkosten
Projekt darf noch nicht begonnen haben
aktuelle Bio-Zertifizierung für landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeiter
Förderträger muss in der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz liegen
muss der Weiterentwicklung der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz dienen
Stärkung der regionalen Bio-Landwirtschaft und Bio-Lebensmittelwirtschaft
Bitte beachten Sie weitere Fördervoraussetzungen, Förderausschlüsse und Förderhöhe im Merkblatt.
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Wie kann ich einen Antrag stellen?
Antragsteller reichen das ausgefüllte Formular inkl. aller notwendigen Unterlagen (z.B. Bio-Zertifizierung, Kostenschätzungen, Angebote, Deminimis-Erklärung, Baugenehmigungen etc.) beim Projektmanagement der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz fristgerecht ein. Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen finden Sie entweder ganz unten oder im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderung/oeko-modellregion-planung-und-management/index.html II: Verfügungsrahmen Ökoprojekte > Antragstellung Kleinprojektträger.
Das ausgefüllte Antragsformular ist an folgende Adresse einzureichen (Abgabefrist: 30.11.2024)
Öko-Modellregion Fränkische Schweiz
Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.
Hauptstraße 37
91257 Pegnitz
Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteursgruppen zusammensetzt. Anhand der folgenden Kriterien erfolgt die Projektauswahl.
Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln; 0-3 Punkte
Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten; 0-3 Punkte
Innovationskraft des Projekts; 0-3 Punkte
Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Öko-Modellregion; 0-3 Punkte
Ausgewogene regionale Verteilung innerhalb der Öko-Modellregion; 0-3 Punkte
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien von einem unabhängigen Entscheidungsgremium bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Öko-Modellregion Fränkische Schweiz und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden. Anschließend kann mit dem Projekt begonnen werden. Der Förderträger hat dann bis zum 20.09.2025 Zeit, das Projekt umzusetzen und einen Durchführungsnachweis bis zum 01.10.2025 beim Management einzureichen (Vorlage des Durchführungsnachweises).
Bitte beachten Sie die Informationen aus der Datei anbei sowie den Hinweisen auf dem Merkblatt.
Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie sich gerne an die Projektmanager wenden:
Andrea Maußner | 0160 93282113 |
Julius Stintzing | 0171 49 86 182 |