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Bekanntmachungen

Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Informationspflichten-zum-Datenschutz-in-der-Bauleitplanung


 

22.01.2025

 

Entwurf der 01. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordungsplan zum Sondergebiet Energiegewinnung Birkenreuth

Öffentliche Auslegung zur 01. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordungsplan zum sondergebiet Energiegewinnung Birkenreuth gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 22.11. - 24.02.2025.

 


06.12.2024

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

 

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan zum Sondergebiet Energiegewinnung, Birkenreuth – 1. Änderung

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Wiesenttal hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan zum Sondergebiet Energiegewinnung (Birkenreuth) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgende Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken: 747, 752, 753, 878, 893, 894, 895, 896, 897, 898, 902 Gemarkung Birkenreuth. Das Plangebiet liegt im Süden des Ortes Birkenreuth im Gebiet des Marktes Wiesental. 
Ziel der Planung ist es, die bisher im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen für den landwirtschaftlichen Betrieb zu diversifizieren, um eine langfristige Sicherung und Stabilisierung des bestehenden Betriebes sicherzustellen. 

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach 
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1. BauGB abgesehen. 

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB bis zum 20.12.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung imRathaus des Marktes Wiesenttal (Markt Wiesenttal, Forchheimer Straße 8, 91346 Wiesenttal, 1. Stock, Zimmer Nr. 107) während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag, 13.30 bis 18.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung unterrichten lassen und zur Planung äußern.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit wird im weiteren Verfahren auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung wird zuvor öffentlich bekannt gemacht.

 


20.11.2023

 

Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Albertshof"

Öffentliche Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 20.11. - 20.12.2023


23.10.2023

 

Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Voigendorf"

Öffentliche Auslegung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 23.10. - 22.11.2023


07.08.2023

Vorentwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Albertshof“

Öffentliche Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

vom 07.08. - 06.09.2023


19.06.2023

Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Voigendorf“

Öffentliche Auslegung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

vom 19.06. - 18.07.2023