Bekanntmachungen
Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
22.01.2025
Entwurf der 01. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordungsplan zum Sondergebiet Energiegewinnung Birkenreuth
Öffentliche Auslegung zur 01. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordungsplan zum sondergebiet Energiegewinnung Birkenreuth gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 22.11. - 24.02.2025.
06.12.2024
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan zum Sondergebiet Energiegewinnung, Birkenreuth – 1. Änderung
Der Marktgemeinderat des Marktes Wiesenttal hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan zum Sondergebiet Energiegewinnung (Birkenreuth) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst folgende Flurstücke bzw. Teilflächen von Flurstücken: 747, 752, 753, 878, 893, 894, 895, 896, 897, 898, 902 Gemarkung Birkenreuth. Das Plangebiet liegt im Süden des Ortes Birkenreuth im Gebiet des Marktes Wiesental.
Ziel der Planung ist es, die bisher im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen für den landwirtschaftlichen Betrieb zu diversifizieren, um eine langfristige Sicherung und Stabilisierung des bestehenden Betriebes sicherzustellen.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1. BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB bis zum 20.12.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung imRathaus des Marktes Wiesenttal (Markt Wiesenttal, Forchheimer Straße 8, 91346 Wiesenttal, 1. Stock, Zimmer Nr. 107) während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag, 13.30 bis 18.00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung unterrichten lassen und zur Planung äußern.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird im weiteren Verfahren auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung wird zuvor öffentlich bekannt gemacht.
20.11.2023
Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Albertshof"
Öffentliche Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 20.11. - 20.12.2023
23.10.2023
Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Voigendorf"
Öffentliche Auslegung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 23.10. - 22.11.2023
07.08.2023
Vorentwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Albertshof“
Öffentliche Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
vom 07.08. - 06.09.2023
19.06.2023
Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Voigendorf“
Öffentliche Auslegung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
vom 19.06. - 18.07.2023