Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung des Marktes Wiesenttal wurde durch das Landratsamt Forchheim mit
Schreiben vom 18.12.2025, Az: 21-9410, zur Kenntnis genommen.
Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus des Marktes Wiesenttal öffentlich, während der allgemeinen Geschäftsstunden, auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung
des Marktes Wiesenttal
(Landkreis Forchheim)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wiesenttal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.200.850 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.390.700 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 1.350.000 Euro
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 470 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 215 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 4.800.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Wiesenttal, den 19.12.2025
Markt Wiesenttal
gez. Marco Trautner
1. Bürgermeister